Neben der betriebsärztlichen Betreuung muss auch die sicherheitstechnische Betreuung unserer Betriebe sichergestellt werden.
Betriebe, die mehr als zehn Beschäftigte pro Betriebsstätte haben, unterliegen der sogenannten Regelbetreuung, das heißt, sie müssen die Sicherheitstechnische Betreuung durch Dritte wahrnehmen lassen. Hierfür müssen sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen.
Die Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Südwest e.V. hat ihre beiden Ausbildungsleiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden lassen. Wir bieten Ihnen an, dass die sicherheitstechnische Betreuung von unseren Ausbildungsleitern durchgeführt werden kann.
Je nach Betriebsgröße fallen in der Regel zwei bis vier Betreuungstage pro Jahr an. Die Kosten werden in einer Gebührenordnung durch den Vorstand der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Südwest e.V. festgelegt.
Die sicherheitstechnische Betreuung beinhaltet die folgenden Leistungen:
Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass unsere Ausbildungsleiter von uns immer dann eingesetzt werden können, wenn wir keine Kurse der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung durchführen. Daher ist die Anzahl der zu betreuenden Betriebe begrenzt.
Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten pro Betriebsstätte empfehlen wir, sich über einen Fernlehrgang bei der BGN zu qualifizieren. Dieser Fernlehrgang ist kostenlos.
Sie können uns gerne anrufen oder per E-Mail kontaktieren:
Tel. 06174 / 99 88 63
E-Mail: info@bivsuedwest.de